Unsere Praxis hat ein breites diagnostisches und therapeutisches Spektrum, mit dem wir Prävention genauso unterstützen wie Behandlung.
Die gesetzliche Grundlage für die kassenärztliche Versorgung der Patienten finden Sie im Sozialgesetzbuch V. Folgende Leistungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen für die Früherkennung festgelegt worden.
• Erhebung der
Vorgeschichte
• Spiegeleinstellung
des Muttermundes
• Abstrich vom
Muttermund -
‚Pap-Test'
• Gynäkologische
Tastuntersuchung
•Beratung und weitere
Abklärung
• Abtasten der Brustdrüsen und der zugehörigen Lymphknoten
• Untersuchung des Enddarmes
• Test auf Blut im Stuhl - bis zum 55. Jahr jährlich
• Test auf Blut im Stuhl alle 2 Jahre oder Coloskopie (Darmspiegelung) alle zehn Jahre
No Code Website Builder